Heiraten in Dänemark - Heirat Dänemark Heiraten in Dänemark - Heiraten Dänemark - Heirat Dänemark
![]() Schneller heiraten, als in Las Vegas!! Mehr als 5000 Trauungen seit 1992 Samstag-Termine sind bei uns auch möglich! PROFESSIONELLE BERATUNG Express Wedding - Valby Langgade 127, 3.tv - DK 2500 Valby ![]() Heiraten Sie im Februar. Wir haben täglich freie Termine, auch Samstags. Copyright © 2001- 2011 Express Wedding Inc. All rights reserved. Apostille und Legalisierungen Die Länder die der Haager Konvention beigetreten sind, benötigen NUR eine Apostille (Beglaubigt die Echtheit der Urkunde) vom Aussenministerium im eigenem Land. Die Länder, die nicht der Haager Konvention beigetreten sind, müssen durch folgende 3 Behörden im jeweiligen Land legalisiert werden: 1. Innenministerium (Justizministerium) 2. Aussenministerium 3. Dänische oder deutsche Botschaft im jeweiligem Land WICHTIG: Nach der Legalisierung müssen die Dokumente in Deutsch, Englisch oder Dänisch von einem vereidigten Dolmetcher übersetzt werden. Wir benötigen die ORIGINALEN legalisierten Dokumente und die ÜBERSETZUNG davon. Ausnahmen bei folgenden Ländern: Thailand: Bei thailändischen Dokumenten ist die Legalisierung durch die dänische Botschaft in Bangkok ohne vorherige Legalisierung durch das Innen- und Außenministerium ausreichend. Brasilien: Bei brasilianischen Dokumenten ist die Legalisierung durch das Aussenministerium und die dänische Botschaft ohne vorherige Legalisierung durch das Innenministerium ausreichend. Türkei: Die Türkei hat eine Sonderregelung mit Dänemark, obwohl es kein EU Mitgliedsstaat ist. Dokumente aus der Türkei müssen NICHT legalisiert werden. Familienstandsbescheinigungen Scheidungsurteile Sterbeurkunden Folgende Dokumente ausserhalb der EU, Schweiz, USA, Australien und Neuseeland müssen vorerst LEGALISIERT werden und danach in Deutsch, Englisch oder Dänisch übersetzt werden. Dokumente aus folgenden Ländern, die der Haager Konvention beigetreten sind, müssen mit einer Apostille vermerkt sein: Albanien Andorra Antigua und Barbuda Argentinien Armenien Aserbaidschan Bahamas Barbados Belarus (Weißrussland) Belize Bosnien-Herzegowina Botsuana Brunei China (nur Hongkong und Macao) Cook-Inseln Dominica Commonwealth ofEcuador El Salvador Fidschi Georgien (ab dem 14. Mai 2007) Grenada Honduras Indien Israel Japan Kasachstan Kolumbien Korea (ab dem 14. Juli 2007) Kroatien Lesotho Liberia Malawi Marshallinseln Mauritius Mazedonien Mexiko Moldawien (ab dem 16. März 2007) Monaco Montenegro Namibia Niue Panama Russland SamoaSan Marino Serbien Seychellen Slowenien St. Kitts und NevisSt. LuciaSt. Vincent und die Grenadinen Suriname Swasiland Südafrika TongaTrinidad und Tobago Ukraine Venezuela Dokumente aus allen anderen Ländern, die nicht auf der nebenstehenden Liste stehen (NICHT der Haager Konvention beigetreten sind) UND ausserhalb der EU, USA, Australien und Neuseeland liegen, müssen legalisiert werden duch das: 1. Innenministerium 2. Aussenministerium 3. Dänische oder deutsche Botschaft Dokumente aus der EU, Schweiz, USA, Australien und Neuseeland müssen NICHT legalisiert werden. Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark Heiraten in Dänemark apostille apostille apostille apostille apostille apostille apostille apostille apostille apostille apostille apostille apostille apostille apostille apostille apostille apostille apostille apostille apostille apostille apostille apostille |